Sondermietverwaltung

 

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, ist Kraft Gesetzes Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, sobald die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt die Eigentümergemeinschaft einen WEG - Verwalter.

Die Verwaltung des Sondereigentums, sprich Vermietung und Mieterbetreuung, Schriftverkehr, Mängelbeseitigung im Wohnungs- / Teileigentum usw. bleibt jedoch Sache des Eigentümers.

 

Um hier Entlastung zu gewährleisten, übernehmen wir gern für die Objekte, die im Rahmen der WEG - Verwaltung durch uns betreut werden, auch für den einzelnen Eigentümer die Sondermietverwaltung.

 

Dazu bedarf es des Abschlusses eines gesonderten Vertrages zwischen dem Wohnungs- / Teileigentümer und der Verwaltung. In diesem Falle würden dann für die betreffende Wohnung dieselben Leistungen erbracht wie für die Mietverwaltung. Die Kosten für die zusätzliche Verwalterleistung berücksichtigen die Tatsache, dass der Verwalter bereits die WEG - Verwaltung für das Objekt erledigt und fallen gegenüber der alleinigen Mietverwaltung dementsprechend kostengünstiger aus.